Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, konventionelle und elektronische Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind.
Auf der Internetseite des Vereins können die Daten des Vorstands und der Mitglieder mit besonderen Funktionen des Vereins mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht werden.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (z.B. Vereinshomepage) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds kann der Verein folgende personenbezogene Daten aufnehmen:
- Vor- und Zuname des Mitglieds, Partners und der Kinder
- Geschlecht
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
- Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
- Geburtsdatum des Mitglieds, Partners und der Kinder
- Datum des Vereinsbeitritts
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien „Name, Anschrift, Geschlecht“ gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Die Daten der übrigen Kategorien werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Die Datenkategorien „Name, Anschrift, Geschlecht“ werden nur zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Archivierung der Zusammensetzung der Mitglieder zugrunde.
Den Mitgliedern stehen folgende Rechte zu:
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
– das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Kooperationen mit Unternehmen
Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit dem OBI Baumarkt Delmenhorst Ost, bei dem Mitglieder der Wegegemeinschaft einen Rabatt von 10% erhalten, abgeschlossen. Er übermittelt in unregelmäßigen Abständen eine vollständige Liste der Mitglieder an OBI Delmenhorst Ost, die den Namen und die Adresse enthält. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Alle Mitglieder, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands und Mitglieder mit besonderen Funktionen) verpflichten sich zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Der Verein kann einen Internetauftritt erstellen, dessen Unterhalt dem Vorstand obliegt.
Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 28.03.2019 beschlossen und tritt mit gleichem Datum in Kraft.