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Zweck des Vereins:

Der Verein erstrebt und unterstützt die Förderung des Siedlungswesens. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung und stellt sich folgende Aufgaben:

– Um die Mitglieder gegen Schadensansprüche Dritter zu schützen, schließt der Verein für alle Mitglieder (die sich durch Unterschrift bereit erklären) eine Kollektivhaftpflicht-Versicherung ab.

– Seine Mitglieder im Rahmen der Siedlung fachlich zu beraten und rechtlich zu betreuen. Privatrechtliche Angelegenheiten sind davon ausgeschlossen.

– Der Verein übernimmt Aufgaben, die geeignet erscheinen, die Siedlung zu erhalten, insbesondere um den Wohnwert und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.

– Die Gemeinschaft und die Geselligkeit zu fördern und zu pflegen.

– Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

– Mittel des Vereins dürfen nur fur die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.