Zweck des Vereins:
Der Verein erstrebt und unterstützt die Förderung des Siedlungswesens. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung und stellt sich folgende Aufgaben:
– Um die Mitglieder gegen Schadensansprüche Dritter zu schützen, schließt der Verein für alle Mitglieder (die sich durch Unterschrift bereit erklären) eine Kollektivhaftpflicht-Versicherung ab.
– Seine Mitglieder im Rahmen der Siedlung fachlich zu beraten und rechtlich zu betreuen. Privatrechtliche Angelegenheiten sind davon ausgeschlossen.
– Der Verein übernimmt Aufgaben, die geeignet erscheinen, die Siedlung zu erhalten, insbesondere um den Wohnwert und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
– Die Gemeinschaft und die Geselligkeit zu fördern und zu pflegen.
– Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
– Mittel des Vereins dürfen nur fur die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.